Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen.
Entsprechend der gesetzlichen Steuerberatung Befugnis dürfen Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder Steuerhilfe leisten, wenn sie eine natürliche Person sind und ausschließlich:
Sowie:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen.
Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Jahreseinnahmen zusammen:
Bei Zusammenveranlagung werden die Einnahmen beider Ehegatten zusammengerechnet.
Jahresbruttolohn: 42.000 EUR
Ihr Beitrag: 140,00 EUR
Partner 1: 42.000 EUR + Partner 2: 20.000 EUR
Gemeinsam: 62.000 EUR
Ihr Beitrag: 180,00 EUR
Wir beraten Sie gerne, wie hoch Ihr Beitrag genau ist, falls Sie sich unsicher sein sollten.
Jetzt beraten lassenDas geht ganz einfach:
Sie können sich bei uns per Mail/ Telefon/Fax oder auch persönlich melden. Anschließend vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, je nachdem wo Sie wohnen. Falls Sie nicht aus der Umgebung kommen, gibt es nach Wunsch die Möglichkeit sich über Teams kennenzulernen.
Der nächste Schritt wäre es, dass Sie die Beitrittserklärung unterschreiben und uns per Post zurücksenden.
Dabei wird Ihnen der jährliche Beitrag natürlich genannt. Das war es auch schon. Anschließend sind Sie Mitglied in unserem Verein und wir können u.a. mit der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung beginnen.
Vorab jeglicher Beratung überprüfen wir, ob Sie mit Ihren Einkünften der gesetzlich geregelten Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG unterliegen. Dementsprechend ist die Beratung über den Lohnsteuerhilfeverein möglich oder nicht.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt zwischen 35,00 Euro und 550,00 Euro pro Jahr und ist sozialgestaffelt, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag dementsprechend (schauen Sie auf unserer Website unter der Rubrik BEITRÄGE für Beispiele).
Auch Kündigungen gehören zu einer Mitgliedschaft dazu. Das wäre zwar traurig, aber solche Entscheidungen akzeptieren wir natürlich.
Sie können immer zum Jahresende kündigen, also zum 31.12., aber Ihre schriftliche Kündigung muss bis spätestens zum 30. September des jeweiligen Jahres bei uns eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird Ihre Kündigung erst zum Ende des Folgejahres wirksam.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!
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